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Umsatzsteuer vs. Mehrwertsteuer

Ein tiefergehender Einblick in die steuerlichen Begrifflichkeiten

Die Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer werden im alltäglichen Gebrauch oft synonym verwendet, obwohl sie aus steuerrechtlicher Perspektive eine identische Steuerart in Deutschland und vielen anderen Ländern darstellen.

Doch was verbirgt sich genau hinter diesen Begrifflichkeiten, und warum existieren zwei Ausdrücke für ein und dieselbe Steuer? Dieser Beitrag zielt darauf ab, Licht in das Dunkel der steuerlichen Terminologie zu bringen und die Bedeutung sowie die Verwendung der Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer zu klären.

Historische Entwicklung und Begriffsdefinitionen

Umsatzsteuer ist der historisch ältere Begriff und bezeichnet eine Steuer, die auf den Umsatz, also den Verkauf von Waren und Dienstleistungen, erhoben wird. Ursprünglich wurde die Steuer in vielen Ländern als eine Art Luxussteuer eingeführt, die lediglich auf einzelne Umsätze erhoben wurde, ohne die Vorleistungen zu berücksichtigen. Diese Form der Umsatzsteuer war in ihrer ursprünglichen Ausgestaltung eher eine Verkaufssteuer, die auf jeder Handelsstufe ohne Abzug der Vorsteuer aufgeschlagen wurde, was zu einer Kumulierung der Steuerlast führte.

Mit der Einführung des Mehrwertsteuersystems in den 1960er Jahren, zunächst in Frankreich und später in anderen europäischen Ländern, einschließlich Deutschland, erfolgte eine wesentliche Reform der Umsatzsteuer.

Das Mehrwertsteuersystem ermöglicht den Unternehmen, die Steuer, die sie auf ihre eigenen Einkäufe (Vorsteuern) gezahlt haben, von der Steuer, die sie auf ihre Verkäufe erheben (Umsatzsteuer), abzuziehen. Die Steuer wird somit nur auf den Wertzuwachs (den Mehrwert) jeder Produktions- und Handelsstufe erhoben. Diese Methode vermeidet die Kumulation der Steuerbelastung und fördert somit einen faireren und transparenteren Wettbewerb.

Warum zwei Begriffe?

Die Bezeichnung Mehrwertsteuer betont das Prinzip der Besteuerung des Mehrwerts, der in jeder Phase der Produktion und Distribution von Gütern und Dienstleistungen entsteht.

Der Begriff Umsatzsteuer wird hingegen oft verwendet, um die Erhebung der Steuer auf den Gesamtumsatz zu beschreiben. In der Praxis sind beide Begriffe in Deutschland rechtlich und im allgemeinen Sprachgebrauch gleichgestellt. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) verwendet vornehmlich den Begriff der Umsatzsteuer, während in der öffentlichen Diskussion und in der Berichterstattung häufig von der Mehrwertsteuer gesprochen wird.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass trotz der unterschiedlichen Begrifflichkeiten keine inhaltlichen Unterschiede zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer bestehen. Beide Ausdrücke beziehen sich auf dasselbe Steuersystem, das auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen angewendet wird und bei dem die Steuerlast letztendlich vom Endverbraucher getragen wird. Die doppelte Terminologie spiegelt lediglich die historische Entwicklung des Steuersystems und die unterschiedlichen Betonungen im steuerlichen Kontext wider.

In der heutigen globalisierten Wirtschaft ist ein klares Verständnis der steuerlichen Rahmenbedingungen notwendig. Die korrekte Anwendung und Unterscheidung der Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer ist dabei ein fundamentaler Baustein für Unternehmen, Steuerberater und nicht zuletzt die Verbraucher selbst, um die steuerlichen Pflichten korrekt zu erfassen und zu erfüllen.