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Grundgesetz und Rechtsnormen

Gegenüberstellung GG und andere Rechtsnormen

Es ist eine Tatsache, dass deutsche Rechtsnormen nicht gegen das Grundgesetz verstoßen dürfen. Dadurch soll unter anderem gewährleistet werden, dass die Bürger des Staates vor der Obrigkeit geschützt werden.

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und steht somit an der Spitze der deutschen Rechtsordnung. Alle anderen Gesetze, Verordnungen und Rechtsnormen müssen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen.

Dies zu gewährleisten, ist die Aufgabe von verschiedenen Mechanismen und Institutionen.

Artikel 20 Absatz 3 GG bestimmt, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist. Das bedeutet, dass alle Rechtsnormen mit dem Grundgesetz übereinstimmen müssen.

Der Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes bestimmt, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist. Das bedeutet, dass alle Rechtsnormen mit dem Grundgesetz übereinstimmen müssen.

Wenn ein Gesetz oder eine andere Rechtsnorm gegen das Grundgesetz verstößt, kann es vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt werden. Die Konsequenz ist, dass das betreffende Gesetz von Anfang an als ungültig betrachtet wird und keine rechtlichen Wirkungen entfalten kann. Damit sind alle Maßnahmen, die seit dessen ursprünglichem Inkrafttreten ungültig und sämtlich Entscheidungen und Regelungen, die auf diesen basieren, sind hinfällig.

Welche Kontrollmaßnahmen sind möglich, damit die Rechtsnormen dem Grundgesetz entsprechen?

Es werden drei grundsätzliche Möglichkeiten unterschieden, die wir im Überblick darstellen.

Die Verfassungsbeschwerde

Sämtliche Bürger dieses Staates können beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegen, wenn sie der Meinung sind, dass ein Gesetz oder eine staatliche Handlung ihre Grundrechte verletzt.

Wenn diese Beschwerde angenommen wird, dann prüft das oberste Gericht, ob das Gesetz oder die Handlung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Die Normenkontrolle

Sowohl die abstrakte als auch die konkrete Normenkontrolle ermöglichen es, Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen zu lassen. Die abstrakte Normenkontrolle kann von bestimmten politischen Institutionen beantragt werden (z.B. Bundesregierung, Landesregierungen), während die konkrete Normenkontrolle durch Gerichte erfolgt, die bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes das BVerfG anrufen können.

Vermittlungsausschuss und Bundesrat

Auch innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens gibt es Mechanismen, die sicherstellen sollen, dass neue Gesetze verfassungskonform sind. Der Bundesrat und der Vermittlungsausschuss spielen hier eine wichtige Rolle, da sie Gesetze überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen fordern können.