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Einführung in die Grundlagen des Rechts

Öffentliches und Privatrecht, Personen und Geschäftsfähigkeit

Das Rechtssystem ist ein komplexes Geflecht aus Regeln und Vorschriften, das unser alltägliches Leben und die Interaktionen in der Gesellschaft regelt. Um ein grundlegendes Verständnis des Rechts zu erlangen, ist es entscheidend, zwischen dem öffentlichen und dem privaten Recht zu unterscheiden sowie die Konzepte der Person und der Geschäftsfähigkeit zu verstehen. In diesem Beitrag beleuchten wir diese grundlegenden Themen und geben einen Einblick in ihre Funktionsweise.

1. Die Trennung von öffentlichem Recht und Privatrecht

Die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht bildet die Grundlage für das Verständnis der verschiedenen Rechtsbereiche.

  • Öffentliches Recht: Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern sowie die Beziehungen zwischen staatlichen Institutionen. Typischerweise handelt der Staat hier in einer übergeordneten Rolle, während der Bürger als untergeordnete Partei agiert. Beispiele für das öffentliche Recht sind das Verfassungsrecht, das Strafrecht und das Verwaltungsrecht. Der Staat setzt seine Rechte häufig durch Zwangsmittel wie Strafen oder Verwaltungsakte durch.
  • Privatrecht: Das Privatrecht (auch Zivilrecht genannt) regelt die Rechtsverhältnisse zwischen privaten Personen oder Unternehmen, die gleichgeordnet sind. Beispiele sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht. Anders als im öffentlichen Recht müssen hier die Beteiligten ihre Rechte selbst durchsetzen, meist durch Klagen vor Zivilgerichten.

Die Trennung dieser beiden Rechtsbereiche dient dazu, die jeweilige Rolle des Staates und der Bürger in verschiedenen Rechtsverhältnissen klar abzugrenzen. Während das öffentliche Recht auf das Wohl der Allgemeinheit abzielt, steht im Privatrecht der Schutz individueller Interessen im Vordergrund.

2. Zentrale Begriffe im Privatrecht

Im Privatrecht spielen einige zentrale Begriffe eine herausragende Rolle. Der wichtigste ist die Person.

  • Natürliche Person: Jeder Mensch ist eine natürliche Person. Diese ist von Geburt an rechtsfähig, das heißt, sie kann Träger von Rechten und Pflichten sein.
  • Juristische Person: Unternehmen, Vereine und Stiftungen sind juristische Personen. Diese werden durch Rechtsakte geschaffen und sind fähig, als eigene Rechtssubjekte am Rechtsverkehr teilzunehmen. Sie handeln jedoch nicht selbst, sondern durch ihre Organe (z. B. Geschäftsführer oder Vorstände).
  • Tiere: Laut § 90a BGB sind Tiere zwar keine Sachen, werden jedoch in vielen Bereichen des Zivilrechts ähnlich behandelt, wenn keine speziellen Regelungen gelten. Das bedeutet, dass Tiere besondere Schutzrechte haben, aber in den meisten Rechtsgeschäften wie Sachen betrachtet werden.

3. Die Willenserklärung als zentrales Element des Zivilrechts

Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines Willens, der auf eine rechtliche Folge gerichtet ist. Sie ist das Fundament fast aller Rechtsgeschäfte im Privatrecht.

  • Einseitige Willenserklärung: Hier genügt die Willenserklärung einer Person, um eine rechtliche Folge zu bewirken, wie zum Beispiel bei einer Kündigung oder einem Testament.
  • Mehrseitige Willenserklärung: In diesen Fällen sind übereinstimmende Willenserklärungen mehrerer Personen erforderlich, um ein Rechtsgeschäft zu begründen. Der Vertrag ist das klassische Beispiel, bei dem Angebot und Annahme übereinstimmen müssen, um zustande zu kommen.

Willenserklärungen werden erst dann wirksam, wenn sie dem Empfänger zugehen, also in dessen Machtbereich gelangen, sodass er von ihnen Kenntnis nehmen kann. Dies ist insbesondere bei Verträgen von Bedeutung.

4. Personen und deren Geschäftsfähigkeit

Neben der Rechtsfähigkeit ist die Geschäftsfähigkeit einer Person entscheidend dafür, ob sie Rechtsgeschäfte wirksam abschließen kann. Das BGB unterscheidet zwischen verschiedenen Stufen der Geschäftsfähigkeit.

  • Geschäftsunfähigkeit (§ 104 BGB): Kinder unter sieben Jahren und Personen, die aufgrund einer dauerhaften geistigen Störung nicht in der Lage sind, die Bedeutung ihrer Willenserklärung zu verstehen, sind geschäftsunfähig. Ihre Willenserklärungen sind nichtig, das heißt, sie haben keine rechtliche Wirkung. Hier treten gesetzliche Vertreter, wie Eltern oder Vormünder, für die geschäftsunfähige Person ein.
  • Beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106 BGB): Minderjährige im Alter von sieben bis unter 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass ihre Rechtsgeschäfte der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters bedürfen. Erfolgt diese Zustimmung nicht, ist das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam. Eine Ausnahme bildet der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB), der besagt, dass Rechtsgeschäfte auch ohne Zustimmung wirksam sind, wenn sie mit eigenen Mitteln, wie beispielsweise Taschengeld, bewirkt wurden.
  • Volljährige Geschäftsfähigkeit: Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird eine natürliche Person voll geschäftsfähig. Sie kann dann ohne Einschränkungen rechtswirksame Willenserklärungen abgeben. Nur in Sonderfällen, etwa bei einer angeordneten Betreuung aufgrund geistiger oder körperlicher Einschränkungen, kann die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein.

5. Sonderfälle und Schutzmechanismen

Es gibt bestimmte Sonderregelungen, die dafür sorgen, dass Personen, die ihre Geschäftsfähigkeit verloren haben oder beschränkt sind, keinen Nachteilen ausgesetzt werden.

  • Personen mit einer dauerhaften geistigen Störung werden durch das Gesetz geschützt, indem ihre Rechtsgeschäfte als nichtig betrachtet werden.
  • Bei Minderjährigen oder beschränkt Geschäftsfähigen müssen gesetzliche Vertreter zustimmen, damit Rechtsgeschäfte wirksam sind.
  • Der „Taschengeldparagraph“ sorgt dafür, dass Jugendliche in einem gewissen Rahmen selbstständig agieren können, ohne die Zustimmung der Eltern zu benötigen.

Die Grundlagen des Rechts bilden eine stabile Struktur, auf der unsere gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen aufbauen. Die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht, die Bedeutung der Person und die Rolle der Geschäftsfähigkeit sind zentrale Elemente des Zivilrechts. Mit einem klaren Verständnis dieser Konzepte können Rechtsgeschäfte sicher und effizient abgeschlossen werden. Für jeden Bürger ist es hilfreich, zumindest die grundlegenden Prinzipien zu kennen, um im Alltag rechtliche Risiken zu minimieren und eigene Interessen zu wahren.