Erhöhung des Mindestlohns
Der Gesetzgeber hat den Mindestlohn für sämtliche nichtselbständig tätige Arbeitnehmer auf 12,- EUR erhöht.
Diese Veränderung wird zum 01.Oktober 2022 gültig und bedingt für die Unternehmen folgende Handlungen:
- Potentielle Änderung der Lohnabrechnungen
- Neugestaltung der Kalkulationen in der Art, dass ein geschätzter Zuschlag von 30% für die Sozialabgaben (mindestens) in den Preis einkalkulieren zu ist.