Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
… bietet das Weiterbildungsstipendium an und bietet diese für eine maximale Laufzeit von drei Jahren an. In dieser Zeit kann Förderung für eine unbegrenzte Anzahl an förderfähigen Weiterbildungen bis zu EUR 7.200.– gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass 10 % Eigenanteil zu tragen sind.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Das Weiterbildungsstipendium ist vorgesehen für nebenberufliche Fortbildungen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, aber auch für Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung.
Welche Kosten werden vom Weiterbildungsstipendium übernommen?
Mit dem Weiterbildungsstipendium werden die Kosten für die Kursgebühren übernommen, auch die Prüfungskosten, sowie Fahrtkosten, Aufenthaltskosten notwendige Arbeitsmittel. Seit 2017 gibt es außerdem noch den IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr.
Wer kann das Weiterbildungsstipendium beantragen?
Die wichtigste Voraussetzung für das Weiterbildungsstipendium ist eine erfolgreich abgeschlossene duale Ausbildung. Die Bewerber müssen jünger als 25 Jahre sein und ihre Ausbildung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ bestanden haben. Für Kandidaten mit nicht so überragenden Noten gibt es noch die Möglichkeit sich über einen überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb für das Weiterbildungsstipendium zu qualifizieren oder über eine gut begründete Empfehlung der Berufsschule oder des Arbeitgebers. Voraussetzung ist außerdem eine Mindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche während der Weiterbildung oder der Arbeitssuchend-Nachweis der Agentur für Arbeit.
Wie bewirbt man sich für das Weiterbildungsstipendium?
Für das Weiterbildungsstipendium muss man sich nicht direkt beim Bundesministerium für Bildung und Forschung bewerben, sondern bei der jeweiligen Kammer oder einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes, bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war. Von dieser Stelle bekommen Sie dann auch die entsprechenden Bewerbungsunterlagen. Die Zu- oder Absage gibt es dann per Post.