Der Begriff Marke
Das deutsche Markenrecht basiert auf dem MarkenG (Markengesetz) und dem EU-Markenrecht (Verordnung (EG) Nr. 207/2009). Es regelt die Eintragung, Verwendung und Schutz von Marken.
Es gibt verschiedene Arten von Marken
Wortmarken: bestehen aus einem oder mehreren Wörtern, z.B. „Coca-Cola“
Bildmarken: bestehen aus einem oder mehreren Bildern, z.B. das Mercedes-Stern-Logo
Wort-/Bildmarken: bestehen aus einer Kombination aus Wörtern und Bildern, z.B. „Apple“ mit dem Apfel-Logo
Hörzeichenmarken: bestehen aus Klängen, z.B. der Intel-Jingle
Farbmarken: bestehen aus einer bestimmten Farbkombination, z.B. die Farbe „Magenta“ der Telecom
Dreidimensionale Marken: bestehen aus einer bestimmten Form, z.B. die Flasche von Coca-Cola
Unionsmarken: sind europaweit gültige Marken, die durch die EUIPO (European Union Intellectual Property Office) registriert werden.
Es gibt auch noch weitere Arten von Marken, wie zum Beispiel die sogenannte „Kollektivmarken“ und die „Gemeinschaftsmarken“, die jedoch ein etwas komplexeres Anmeldeverfahren haben und auf speziellere Fälle abzielen.
Unterschied Marke und Lizenz
Eine Marke und eine Lizenz unterscheiden sich in ihrem Zweck und ihrer Funktionsweise.
Eine Marke ist ein Zeichen, das dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine Marke kann eingetragen werden und durch das Markenrecht geschützt werden. Ein Unternehmen, das eine Marke besitzt, hat das exklusive Recht, diese Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.
Eine Lizenz hingegen, ist eine Erlaubnis, die von dem Rechtsinhaber (dem Lizenzgeber) an eine andere Person (den Lizenznehmer) erteilt wird, bestimmte Rechte an einem gewerblichen Schutzrecht wie z.B. einer Marke, einem Patent oder einem geschützten Design zu nutzen. Eine Lizenz ermöglicht es dem Lizenznehmer, die Marke oder das geschützte Recht für bestimmte Zwecke und unter bestimmten Bedingungen zu nutzen, ohne jedoch das Eigentum an dem Schutzrecht zu erwerben.