Stellung der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist ein zentrales Thema im deutschen Steuersystem, das sowohl für Unternehmen als auch für Endverbraucher von Bedeutung ist. Um die Rolle der Umsatzsteuer und die Verrechnung mit der Vorsteuer klarzustellen, ist es hilfreich, sich zunächst mit den Grundlagen zu befassen.
Grundprinzip der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer, oft auch Mehrwertsteuer genannt, ist eine indirekte Steuer, die auf den Verbrauch oder die Nutzung von Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
Sie wird auf jeder Stufe der Produktions- und Vertriebskette angewandt, allerdings mit der Möglichkeit für Unternehmen, die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, die sogenannte Vorsteuer, von der von ihnen geschuldeten Umsatzsteuer abzuziehen.
Umsatzsteuer für Unternehmen
Unternehmen treten sowohl als Zahler als auch als Empfänger der Umsatzsteuer auf. Bei jedem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an andere Unternehmen oder an Endverbraucher führen sie die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Der Steuersatz in Deutschland beträgt standardmäßig 19% bzw. einen ermäßigten Satz von 7% für bestimmte Güter und Dienstleistungen.
Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug ermöglicht es Unternehmen, die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer für Einkäufe oder bezogene Leistungen, die für ihre eigenen umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätze verwendet werden, von der abzuführenden Umsatzsteuer abzuziehen. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Umsatzsteuer letztlich nur vom Endverbraucher getragen wird.
Beispiel zur Veranschaulichung
Nehmen wir an, ein Hersteller kauft Rohmaterialien für 100 € zuzüglich 19 € Umsatzsteuer (19%). Der Hersteller verwendet diese Materialien, um ein Produkt herzustellen, das er anschließend für 200 € plus 38 € Umsatzsteuer an einen Einzelhändler verkauft. Der Hersteller kann nun die gezahlten 19 € Vorsteuer von den 38 € abzuführenden Umsatzsteuer abziehen und führt somit nur 19 € Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
Der Einzelhändler verkauft das Produkt für 300 € plus 57 € Umsatzsteuer an den Endverbraucher. Er kann die 38 €, die er dem Hersteller als Umsatzsteuer gezahlt hat, von den 57 €, die er vom Endverbraucher erhält, abziehen und führt daher 19 € an das Finanzamt ab.